AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGBs)
von Vogel Reinigungsssservice & Hausmeisterdienste sowie Vogel Mietservice                                                          

  • Mietzeit

Wenn nicht anders vereinbart werden nur ganze Mietstage berechnet, das heißt jeder angefangene Tag gilt als ganzer Tag. Ein Tag sind maximal 8 Stunden. Bei Anmietungen über eine oder mehr Wochen steht das Gerät nur von Montag bis Freitag zur Verfügung. Samstage, Sonn- und Feiertagen werden als normale Arbeitstage abgerechnet, falls an diesen Tagen gearbeitet wird. Bei Einsätzen über 8 Stunden pro Tag, wird jede weitere Stunde mit 1/8 des Tagespreises berechnet. AGB Vogel Service

Wird eine Bühne für mehrere Tage angemietet und vor dieser Zeit zurückgebracht bzw. von uns abgeholt, behalten wir uns vor die ursprünglich vereinbarten Tage zu berechnen. Die Bühne muss am letzten Tag bis spätestens 18 Uhr auf das Gelände des Vermieters bzw. vereinbarte Standort zurückgebracht werden.

Möchte ein Kunde ein Modell, welches zum gewünschten Zeitpunkt vermietet oder nicht einsatzfähig ist, kann er ein anderes vergleichsbares oder größeres Gerät zum gleichen Mietpreis der ursprünglich bestellten Maschine bekommen. AGB Vogel Service

Die Weitervermietung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Das Gerät ist nach dem Arbeitseinsatz durch Sicherung des Schlüssels und durch Verwahrung des Bedienpults (falls abnehmbar) vor wiederrechtlicher Nutzung und Diebstahl zu schützen.

  • Transport

Erfolgt der An- und Rücktransport durch den Mieter, dann hat dies mit einem geeigneten für diesen Transport  zulässigen Kraftfahrzeug zu erfolgen. Auf die richtige Sicherung der Maschine auf dem Transportfahrzeug ist unbedingt zu achten. Bei Anhängerbühnen die gemietet werden, ist auf die maximale Anhängerlast des Zugfahrzeuges  zu achten. Für eventuelle Schäden haftet der Fahrer bzw. der Mieter. AGB Vogel Service

  • Rückgabe

Die Rückgabe der Arbeitsbühne hat in einem sauberen und unbeschädigtem Zustand zu erfolgen. Die Reinigungskosten wegen größerer Verschmutzungen werden dem Mieter komplett in Rechnung gestellt. Sollte die Maschine mit zu entfernenden Verunreinigungen, z.B. Farben/Lacke bedeckt sein, behalten wir uns vor, dem dafür verantwortlichen Mieter die Kosten für eine entsprechende Neulackierung in Rechnung zu stellen.

Falls der Rücktransport durch den Vermieter erfolgen soll, hat die Anmeldung durch den Mieter spätestens 2 Arbeitstage vor dem letzten Miettag schriftlich zu erfolgen, damit die genauen Abholmodalitäten organisiert werden können. AGB Vogel Service

  • Einsatzbereich

Die Geräte dürfen nur als Hebebühnen in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Insbesondere darf die vorgeschriebene Tragfähigkeit nicht überschritten werden und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen nicht außer Kraft gesetzt werden.

Bei Maler-oder Schweißarbeiten ist die Maschine entsprechend zu schützen. Grundsätzlich sind alle Geräte unter größtmöglicher Schonung einzusetzen.

Sandstrahl-, Farb- und Putzspritzarbeiten sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenfalls der Einsatz in solchen Bereichen.

  • Elektrisch betriebene Arbeitsbühnen

Werden batteriebetriebene Geräte zu lange betrieben, besteht die Gefahr der Tiefentladung und Stillstand des Gerätes. Durch die Tiefentladung können die Batterien beschädigt werden. Der Mieter hat die Pflicht während der Arbeit den Ladezustand der Batterien mittels der eingebauten Anzeigen zu überwachen. Die batteriebetriebenen Geräte müssen spätestens nach dem Einsatz mit Strom zum Wiederaufladen versorgt werden (1 Ladezyklus ca. 10-13 Stunden). Wird anhand der Batterie-Ladeanzeige festgestellt, dass keine Ladung erfolgte, darf das Gerät nicht benutzt werden. Im Zweifelsfalle (z.B. bei defektem Ladegerät) ist der Vermieter zu verständigen. AGB Vogel Service

Bei mehrtätigen oder mehrwöchigen Einsätzen ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig den Batteriesäurestand zu kontrollieren und bei zu niedrigem Stand mit destilliertem Wasser nachzufüllen. Werden nach Langzeitvermietungen die Maschinen mit viel zu niedrigem Säurestand und dadurch zerstörten Batterien zurückgegeben, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Dieselbetriebene Arbeitsbühnen

Bei Arbeitsbühnen mit Verbrennungsmotor-Antrieb müssen die üblichen Kontrollen vorgenommen werden. Insbesondere ist der Ölstand des Motors regelmäßig zu prüfen. Schäden, die durch einen zu niedrigen Schmiermittelstand entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Der Kraftstoff ist grundsätzlich nicht im Mietpreis enthalten. Die Maschinen sind entweder wieder vollgetankt zurückzugeben, oder werden gegen Berechnung bei uns wieder getankt. Die Preise der Kraftstoffe können vom Tagesaktuellen Preisen abweichen.

  • Arbeitssicherheit/Haftung

Das Bedienpersonal hat vor der Arbeitsaufnahme immer zu prüfen, ob der Standort der Maschine sowie die Anfahrtswege einen gefahrlosen Einsatz zulassen. Zum Bedienen der Geräte sind nur Personen berechtigt, die mindestens 18. Lebensjahr erreicht heben und eine Einweisung vom Vermieter erhalten haben bzw. vom Mieter eingewiesene und autorisierte Person. AGB Vogel Service

Eventuelle Personen- oder Sachschäden, die infolge des Bühneneinsatzes entstehen, müssen durch die Versicherung des Mieters abgedeckt sein. Auch für unverschuldete Unfälle während des Überlassungszeitraums haftet der Mieter im vollen Umfang.

Der beim Vermieter bezahlte Versicherungsanteil ist für die Maschinenbruchversicherung bei einer Selbstbeteiligung von € 2.000,- pro Schadensfall erhoben.

Kann eine Bühne nicht pünktlich eingesetzt werden, sind Schadenersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn die Arbeitsbühne trotz Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit während der Einsatzzeit ausfällt.

Bei Ausfall der Bühne durch selbst- oder unverschuldete bzw. durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet der Mieter für Reparaturkosten und Ausfallzeiten, die bis zur vollen Einsatzfähigkeit bzw. Wiederherstellung der Bühne anfallen (gegebenenfalls bis zur Neuanschaffung). Gleiches gilt für Beschädigung durch Vandalismus.

Der Mieter haftet auch für Schäden an der Maschine während der Ruhezeiten.

Reparaturen dürfen – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur vom Vermieter durchgeführt werden. Der Mieter ist bei einem Schadensfall für den Rücktransport auf eigene Kosten verantwortlich. Dieser hat in jedem Falle unverzüglich zu erfolgen.

  • Zahlungsbedienungen

Zahlungsziel ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt. Danach tritt automatisch der Verzug ein. Bei Langzeitmieten behalten wir uns vor, monatlich eine Abschlagzahlung zu verlangen. Reklamationen bezüglich der Rechnung sind in den ersten 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu stellen, danach gilt die Rechnung als vom Mieter akzeptiert. AGB Vogel Service

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